BAFA Bundesförderung für Heizungen

Sehr geehrte Bauherren,
 
Information zum Regierungsbeschluß  Kfw Förderungsstopp vom 24.1.2022 .
 
Stand vom 2 .02.2022 . 
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die von der Bafa umgesetzte BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude)  Förderung von Einzelmaßnahmen in der Altbausanierung/Bestandsgebäude  
( u.a. Öl und Gas Heizungstausch auf Wärmepumpen ,Pellet und Brennwertgeräte Hybritanlagen , und deren Umfeldmaßnahmen wie Heizkörpertausch auf Niedertemperaturheizkörper ,Installationskosten u.s.w. ) .
Diese Förderanträge können weiter eingereicht werden.
 

Liebe  Partner, Heizungs- und Elektrofachfirmen !

Die neu geschaffene Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG hat verschiedene Förderprogramme z.B. die BAFA Förderung für Heizungen, ab dem 01.01.2020 finanziell im Rahmen des neuen Klimaschutzabkommens deutlich erhöht. Auch die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) verändern sich , z.B.die Zuschüsse für den Heizungstausch werden als Einzelmaßnahme gestrichen , für die ist nun die BAFA zuständig. Zusätzlich gibt es noch regionale und lokale Förderprogramme der Kommunen oder Energieversorger , die mit den Fördermaßnahmen der BAFA kombiniert werden können.

Sie finden hierzu Informationen z.B. im Fördermittelcheck der Beratungsgesellschaft co2online mit einer Postleitzahlensuche.

Der Bauherr erhält anstelle der bisherigen pauschalen Beträge einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 35 % der Brutto- Installationskosten. Bei Austausch eines Ölkessels erhöht sich der Zuschuss um 10 % auf 45 % Förderung.

Förderfähig ist dabei nicht nur der Kaufpreis der neuen Wärmepumpe , sondern auch der Installationspreis. Dazu gehören neben den Installations- und Inbetriebnahmekosten auch die Kosten von sogenannten Umfeldmaßnahmen.
Dies sind z.B. die Kosten für eine Erdsonde, Austauschkosten ( inkl.Austausch von alten Heizkörpern auf Wärmepumpen- und Brennwertfähigen Heizkörpern , Installation einer Flächenheizung im Bestand usw. ) . Der Einsatz von effizienten Erdwärme und insbesondere Luft/Wasser Wärmepumpen mit den Eldor Aluminiumheizkörper sind damit noch interessanter geworden und Sie sparen nicht nur bis 45 % an Investitionskosten- Einbaukosten , sondern auch an den laufenden Kosten für die nächsten Jahre.

Ein Beispiel :
Für den Einbau einer Luft / Wasser Wärmepumpe mit angenommenen Installationskosten in Höhe von 15.000 € würde ein Bauherr demnach einen Zuschuss in Höhe von 5.250 € bekommen.
( Bisher 2.000 ) Dies ist in in allen Regionen bis zu – 14 °C Auslegungstemperatur umsetzbar.
Für den Einbau einer Erdwärmepumpe inkl. Bohrung mit angenommenen Installationskosten in Höhe von 25.000 € würde ein Bauherr demnach einen Zuschuss in Höhe von 8.750 € bekommen.
( Bisher 5.000 € )

Für Gas – Hybridanlagen mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens 25 % energetischen Maßnahmen ( z.B. Eldor Aluminiumheizkörper und Senkung der Vorlauftemperaturen auf Niedertemperatur ) können bis zu 30 % Förderung zur Unterstützung der Bauherren genehmigt werden.

Für Pelletkessel mit einer Niedertemperaturanlage ( z.B . Eldor-Aluminiumheizkörper mit Absenkung der Vorlauftemperaturen auf Niedertemperatur) können bis zu 45 % Förderung zur Unterstützung der Bauherren genehmigt werden.

Für Gas- Brennwertanlagen die auf spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet werden,
in der Auslegung auf Niedertemperatur Eldor Aluminiumheizkörper, bei Wand – und Fußbodenheizung oder in Kombination mit Niedertemperaturheizkörper, können bis zu 20 % Förderung zur Unterstützung der Bauherren genehmigt werden. 

Anträge und Details dazu wurden hier veröffentlicht

Auch besteht die Möglichkeit energetische Sanierungsmaßnahmen (z.B. Heizkörpertausch auf Niedertemperatur durch Aluminiumheizkörper) , mit dem Ziel die ganze Anlage auf Niedertemperatur umzustellen . Dies kann steuerlich begünstigt werden.
Sie können die Kosten der Heizungsanlage mit 20 % der Summe auch steuerlich absetzen , verteilt auf drei Jahre .
7 % in den ersten zwei Jahren und 6 % im dritten Jahr . Maximal dürfen 40.000 € abgezogen werden , förderfähig sind Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen von bis zu 200.000 € .

Die Regelung gilt vorerst bis zum Jahr 2029.

 

Vorabinformationen BEG2021

Antworten auf die häufigsten Fragen zum BEG findet Ihr hier :

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html